Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung
(1)    Alle Dienstleistungen und Angebote des Einzelunternehmens Putzhelden Inhaber Musa Atalan erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Dienstleister (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“) über die von ihm angebotenen Leistungen schließt.
(2)    Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsdienstleistungen einerseits für Privatpersonen und andererseits für Unternehmen.
 
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1)    Alle Angebote des Auftragnehmers haben eine Gültigkeit ab Abgabe des Angebots von vierzehn (14) Tagen, spätere Auftragserteilungen sind nochmal mit dem Auftragnehmer abzusprechen.
(2)    Das Angebot wird stets per E-Mail versandt oder in Papierform übergeben.
(3)    Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ist der schriftlich oder mündlich erteilte Auftrag. Dies gilt auch für Verträge, die auf Zuruf entstehen.
(4)    Sofern der Auftragnehmer es wünscht, kann er das zu reinigende Objekt zeitlich vor Abgabe eines Angebots begutachten, um ein nach Art und Umfang der zu erwartenden Leistungen angemessenes Angebot machen zu können.
 
§ 3 Vertragsdauer und Kündigung
(1)    Verträge werden mit einer Laufzeit von einem Monat geschlossen. Sie verlängern sich stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats gekündigt werden.
(2)    Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(3)    Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang beim anderen Vertragspartner an.
(4)    Außerordentliche Kündigungen können von beiden Parteien zu jeder Zeit ausgesprochen werden, wenn ein Grund für sie vorliegt.
(5)    Die in den Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/ Kündigungsfristen sind den vorgenannten vorrangig.
 
§4 Wiederkehrende Leistungen
(1)    Der Auftrag soll möglichst turnusmäßig, d.h. in gleichen Abständen stattfinden. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sollen sich darüber einigen, dass bspw. ein wöchentlicher Turnus am gleichen Wochentag und zur selben Uhrzeit stattfindet.
(2)    Entfällt bei jeglicher Vereinbarung turnusmäßiger Leistungen ein Turnus auf einen Feiertag, so haben sich die Parteien zu bemühen, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Nimmt der Auftraggeber in diesem Fall drei Terminvorschläge nicht an, so entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsrecht zusteht.
 
§ 5 Art und Umfang der Leistung
(1)    Die Gebäude-Innenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Decken und Wänden, nichttextiler und textiler Fußbodenbeläge, sanitärer und haustechnischer Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
(1)    Sonderreinigung mit gesonderter Beauftragung/Vergütung sind durchzuführende
-Grund-/Intensivreinigungen
-Fleckendetachur bei textilen Fußbodenbelägen
-Zwischenreinigungen
-sonstigen außerordentliche Leistungen.
(2)    Grundlage für den Umfang der Leistungsbeschreibung für die Reinigungsarten ist die im Angebot aufgeführte Beschreibung zur Ausführung.
(3)    Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung fachgerecht auszuführen. Hierbei sind die schriftlichen oder mündlichen Aufträge bindend.
(4)    Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt der Auftragnehmer Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus, soweit nicht anders vereinbart.
(5)    Dem Auftragnehmer wird gestattet, innerhalb des betreuten Objekts für Bewohner und Besucher kenntlich ein Firmenschild anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt durch den Auftragnehmer gereinigt wird und wie dessen Bewohner den Auftragnehmer erreichen können. Die Kosten hierfür werden von dem Auftragnehmer übernommen.
 
§ 6 Auftragserfüllung
(1)    Die Dienstleistungen werden mit bereitgestellten Putz- und Reinigungsmitteln des Auftragnehmers erbracht. Wünscht der Auftraggeber das Verwenden anderer Reinigungsmittel, hat er diese zur Verfügung zu stellen.
(2)    Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden.
(3)    Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich binnen zwei Tagen nach der jeweiligen Leistungserbringung Einwendungen erhebt. Im Rahmen der Einwendungen müssen Zeit, Ort, Art und Umfang der Beanstandungen genau beschrieben werden.
(4)    Reklamationen des Auftraggebers können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistung mittels E-Mail mitgeteilt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 24 Stunden nach Beendigung der beanstandeten Arbeiten berücksichtigt werden. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn dies vom Auftraggeber bestätigt wird.
(5)    Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
 
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
(1)    Der Auftraggeber ist verpflichtet, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen. (1)    Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Durchführung der Dienstleistung warmes Wasser zur Verfügung zu stellen.
(2)    Vor der Tätigkeitsaufnahme des Auftragnehmers ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in das zu reinigende Objekt einzuweisen und auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und erforderliche Schlüssel zu übergeben.
(3)    Für Mängel und Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber entsprechende notwendige Informationen über die Art und Beschaffenheit zu der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergeleitet hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
(4)    Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer eingesetzten Reinigungskräfte während der Laufzeit des Dienstleistungsvertrages nicht zur Arbeit unter Umgehung des Auftragnehmers auffordern.
(5)    Erbringt der vom Auftragnehmer beschäftigte Mitarbeiter die Leistung für den Auftraggeber unter Umgehung des Auftragnehmers, haftet der Auftragnehmer nicht für hieraus entstehende Schäden.
 
§ 8 Rechnung, Preise und Zahlung
(1)    Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungen. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR ohne Mehrwertsteuer.
(2)    Der Auftragnehmer stellt innerhalb eines Monats eine Rechnung für alle erbrachten Leistungen des vorherigen Monats.
(3)    Rechnungen werden grundsätzlich über den elektronischen Weg (E-Mail) zugesendet.
(4)    Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(5)    Zahlungen sind per Überweisung auf das angegebene Bankkonto unter Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdatum vorzunehmen. Sämtliche Zahlungen des Auftraggebers gelten auf die gesamte Kontoschuld geleistet.
(6)    Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
 
§ 9 Haftung und Haftungsbegrenzung
(1)    Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden.
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Auftraggebers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(1)    Der Auftragnehmer schließt eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen ab: 5.000.000,00€
 
(2)    Die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers kommt für alle Schäden auf, die bei der Fensterreinigung entstehen. Die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers übernimmt keine Vermögensschäden des Auftraggebers, die dadurch entstehen, dass das Fensterglas gebrochen ist. Dafür kommt die Versicherung des Auftraggebers auf.
 
§ 10 Datenschutz
(1)    Der Auftragnehmer und das Personal sind verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Zusammenhang mit der Dienstleistung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
(2)    Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Auftraggeber angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse und Bankverbindung,
(3)    Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Daten erfolgt im Einklang mit der DS-GVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der Auftragnehmer hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Auftraggeber einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise dem Auftragnehmer verwiesen.
 
§ 11 Schriftform
Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.
 
§ 12 Salvatorische Klausel
Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt an ihre Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Insofern in Individualvereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese als vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollte, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung.
Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(1)    Der Auftragnehmer schließt eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen ab: 5.000.000,00€
 
(2)    Die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers kommt für alle Schäden auf, die bei der Fensterreinigung entstehen. Die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers übernimmt keine Vermögensschäden des Auftraggebers, die dadurch entstehen, dass das Fensterglas gebrochen ist. Dafür kommt die Versicherung des Auftraggebers auf.
 
§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr der Sitz der Firma des Auftragnehmers, Gütersloh.

*Stand 01.12.2022